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29.10.2015, 00:00 Uhr | mit freundlicher Genehmigung der nwz online 29.10.115 / H. Hogelücht
An sozialer Marktwirtschaft festhalten
CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling referiert im Ohrweger Krug über Altersarmut
Die Rente reiche nicht mehr aus, um den Lebensstandard zu halten, sagte Schiewerling. Andere Säulen benötigten Förderung.
Diskutierten im Ohrweger Krug über Altersarmut: Die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU, links) und Barbara Woltmann (CDU)
Bad Zwischenahn - Ohrwege -  Ohrwege Die Gefahr einer Altersarmut wird unter den Menschen derzeit viel diskutiert. Niedrige Geburtenraten, eine steigende Lebenserwartung sowie durch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung unterbrochene Erwerbszeiten gelten dafür als Ursachen.

Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Barbara Woltmann (CDU) referierte am Dienstag im Ohrweger Krug der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling. Das große Interesse zu diesem Thema zeigte sich an der Vielzahl der Gäste, darunter Vertreter der Sozialverbände, der Senioren-Union, des Arbeitgeberverbandes und der Frauenunion.

Die demografische Entwicklung führe zu einer Belastung der sozialen Systeme, stellte Barbara Woltmann eingangs heraus, und die Angst um eine Minderung der Alterssicherung bereite vielen Menschen Sorgen.

Mit dem Wegfall der Grenzen habe „das Kapital den Sozialstaat besiegt“ hob Karl Schiewerling in seinem Impulsvortrag hervor, „jetzt regiert nur noch der Markt“. Deutschland musste sich im Wettbewerb neu aufstellen, um international mithalten zu können. Doch auch jetzt gelte es, an den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft festzuhalten. Die „umlagefinanzierte Rente“, 1957 geschaffen, erfülle auch heute noch ihre Aufgabe, reiche aber als „lebensstandardsichernde Rente“ nicht mehr aus. Schiewerling betonte, dass neben der gesetzlichen Rente andere Säulen gefördert und gesichert werden müssten, darunter die betriebliche Rente und die private Vorsorge.

Eine sogenannte „Stellschraube“ sei auch die Rentenlaufzeit. Lag die zu erwartende Rente im Jahre 1961 noch bei sechs bis sieben Lebensjahren, so liege die durchschnittliche Rentenbezugsdauer heute bei 17 bis 18 Jahren. Um die Rente dauerhaft zu sichern, habe die große Koalition Reformen eingeleitet. So würden Kindererziehungszeiten vor 1992 seit 2014 rentenrechtlich anerkannt.

Die gesetzlichen Rücklagen dafür seien nicht geschrumpft. Eine konkrete Entwicklung der Alterseinkünfte sei derzeit nicht vorhersehbar. Wer eine geringe Rente habe, könne dann aufstockende Leistungen zur Grundsicherung erhalten. In der Verlängerung der Lebensarbeitszeiten, insbesondere dann, wenn Menschen nach dem regulären Renteneintrittsalter weiter im Erwerbsleben stehen wollen, müsse man flexibler werden. In der abschließenden Diskussion wurden Detailfragen lebhaft diskutiert.